Was sollte auf einer Notfallkarte stehen?

Situation für Notfallkarte

Eine Situation für eine Notfallkarte zur Patientenverfügung

Diese Notfallkarte bietet die Möglichkeit 3 Zeilen mit individuellen Anweisungen für den Notfall anzulegen.

Wenn etwas schlimmes passiert ist es wichtig, daß gleich alles richtig gemacht wird. Dafür ist das Notfallpersonal besonders geschult und gibt sich die größte Mühe. Sie brauchen jedoch auch immer gute Informationen, um jegliche Fehler zu vermeiden. Da die Informationen auf der Karte auch bei der Erstversorgung für die Helfer bindend sind, ist es um so wichtiger, daß hier nur relevantes und ethisch vertretbares steht.

Sie können diese Felder auch leer lassen!

Oder Sie schreiben dort einfach, dass Ihre Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht ebenfalls abrufbar ist.

Patientenverfügung auf Notfallkarte Muster Rückseite

Notfallkarte zur Patientenverfügung Muster der Rückseite

Hier ein paar Beispiele, die wir für Sie erarbeitet haben:

Seltene Blutgruppe

Sie haben eine der seltenen Blutgruppen wie O Rh-neg., B Rh-neg. oder AB Rh-neg.? Dann sollten Sie das unbedingt auf Ihrer Notfallkarte angeben. Möglicherweise kommen für Sie nur sehr ausgesuchte Blutspenden in Frage.

Keine Bluttransfusion

Es gibt eine recht große Anzahl an Menschen, die eine Bluttransfusion ablehnen. Das kann religiöse oder auch persönliche Gründe haben. Ethisch ist diese Aussage für Ärzte eher kompliziert, da es sein kann, daß dieses das einzig probate Mittel ist, um das Leben der Person zu erhalten. Eine solche Aussage sollten Sie nur auf Ihre Notfallkarte drucken lassen, wenn Sie mit der verbundenen Tragweite völlig im Frieden sind. Gleichzeitig sollte diese Entscheidung auch in Ihrer Patientenverfügung stehen.

Unverträglichkeit von Arzneimittlen

Bei der Vielzahl an Medikamenten die heutzutage erhältlich sind, gibt es leider auch divere Unverträglichkeiten in diesem Zusammenhang. Die häufigsten Allegien kommen bei den folgenden Arzneimitteln vor:

  • Antibiotika, meistens bei Penicilline, Cephalosporine oder Sulfonamide
  • einige Schmerz- und Rheumamittel
  • Anti-Epileptika und Neuroleptika
  • Blutdrucksenker wie ACE-Hemmer
  • Lokalanästhetika

Sollten Sie von einer solchen Unverträglichkeit wissen, sollten Sie es unbedingt auf Ihrer Notfallkarte vermerken. So können Behandlungsfehler vermieden werden und Sie erhalten die beste Versorgung.

Reanimation / Keine Reanimation / lebenserhaltende Maßnahmen

Auch diese Formulierung ist für die Notfallkarte nur bedingt tauglich. Das liegt daran, dass in einer akuten Situation zunächst jeder versuchen wird Ihr Leben zu erhalten und sich nicht erst ihr Protemonnaie anschaut.

Gleichwohl kann es sinnvoll sein, darauf hinzuweisen, dass man keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht. Im Rettungswagen oder spätenstens im Krankenhaus wird das dann wahrgenommen und die Handlungen werden direkt eingestellt.

Auf jeden Fall sollte die entsprechende Entscheidung auch in Ihrer Patientenverfügung stehen.

Keine Organspende / Organentnahme

Sofern Sie keine Organspende wollen, kann dieser Hinweis auf der Notfallkarte hilfreich sein. Es ist zwar gegenwärtig nicht erlaubt Organe von Menschen ohne entsprechenden Organspendeausweis zu entnehmen. Dieses ist im Transplantationsgesetz geregelt.

Doch wenn diese Entscheidung sofort klar erkannbar ist, können bestimmte Maßnahmen gleich unterlassen werden.

Keine künstliche Beatmung

Diese Aussage findet sich auf diversen unserer Notfallkarten. Im Grunde fällt es schon unter den Betriff der Lebenserhaltung, doch ist hier meist die Intubation gemeint, die ausgeschlossen werden soll. Eine solche Anweisung macht durchaus Sinn, wenn man sich der Tragweite bewusst ist.

Wer sich hierfür entscheidet, weiß meist, welche negativen Folgen eine künstliche Beatmung / Intubation haben kann.

— Weitere Informationen und Beispiele folgen regelmäßtig. —